Was ist der EU-Heimtierausweis?

Auslandsreisen mit dem Hund? Früher bedeutete das bei anstehenden Reisen mit dem Haustier die Beantragung verschiedener Bescheinigungen. Die Europäische Union vereinfachte daher die Einreise für Haustiere in Mitgliedsstaaten und verordnete am 01. Oktober 2004 den EU-Heimtierausweis. Der EU-Heimtierausweis ist ein Ausweisdokument, das ein Tierhalter bei Einreise seines Haustieres ins Ausland verpflichtend mit sich führen muss. Diese Regelung gilt für Haustiere wie Hund, Katze und Frettchen. Der EU-Haustierausweis wird von einem Tierarzt ausgestellt und enthält Angaben zur Identifikation und zum Impfstatus des Tieres.

Zur Identifikation des Tieres dient ein implantierter Mikrochip mit einer individuellen Chipnummer. Auch gilt eine vor dem 3. Juli 2011 eingetragene Tätowierung mit entsprechender Kennzeichnungsnummer der Identifikation. Wichtig für die Einreise ins Ausland ist zudem ein gültiger Impfstatus. Da Tollwut eine tödlich verlaufende Virusinfektion ist, wurde mit Einführung des EU-Heimtierausweises eine Tollwutimpfung zur Bekämpfung der Verbreitung der Krankheit verpflichtend. Am 29. Dezember 2014 führte die Europäische Union nach der Verordnung 576/2013 neuen einheitlichen EU-Heimtierausweis ein, mit dem Einreisebestimmungen innerhalb der EU angepasst und angeglichen wurden.

Wozu dient der EU-Heimtierausweis?

Wer mit seinem Hund innerhalb der EU oder weiter ins Ausland reisen möchte, braucht seit 2014 einen EU-Heimtierausweis. Bei diesem Ausweis handelt es sich um eine Art Reisepass für den Hund. Mit ihm werden Einreisebestimmungen geregelt. Außerdem ersetzt der EU-Pass gleichzeitig den alten Impfpass des Hundes und gibt Angaben zum Gesundheitsstatus des Tieres. Er dient ferner als Nachweis zur Identifikation des Hundes. Im Pass ist die für jeden Hund individuelle Mikrochipnummer eingetragen, die eine klare Zuordnung des Tieres zum entsprechenden Besitzer regelt. Auch für einen Hund aus dem Ausland, beispielsweise einen Tierschutzhund, muss bei Einreise nach Deutschland ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden. Zu beachten ist, dass bei Ein- oder Ausreisen maximal fünf Hunde pro Person mitgeführt werden dürfen. Die Höchstzahl von fünf Tieren darf überschritten werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tiere zum Zwecke einer Ausstellung oder eines Wettbewerbs eingeführt werden.

Wie sieht der EU-Heimtierausweis aus?

Der Heimtierausweis hat ein Format von 100×152 mm und einen blauen Einband, auf dem sich in gelb der Sternenkranz des Europa-Ensembles befindet. Auf dem Einband stehen in einem weißen Textfeld die Worte „Europäische Union“ sowie der Name des ausstellenden Mitgliedstaates. Direkt darunter ist der Name des Dokuments „HEIMTIERAUSWEIS“ in Großbuchstaben zu lesen. Der Ausweis verfügt über eine Kennnummer, die aus dem Code des Mitgliedstaates (z.B. DE für Deutschland) und einer anschließenden individuelle Nummernfolge besteht. Diese Kennnummer findet sich ebenfalls auf dem Einband sowie auf jeder Seite des Ausweises, in die Daten eingetragen werden können. Der Ausweis wird in englischer Sprache sowie in der Sprache des zutreffenden Landes ausgestellt.

Was steht im EU-Heimtierausweis?

Auf den ersten Seiten des EU-Heimtierausweises macht der Hundebesitzer persönliche Angaben zu Adresse und Telefonnummer. Auch die Unterschrift des Tierbesitzers wird dokumentiert. Im zweiten Teil folgt die Beschreibung des Hundes mit Angaben zu Name, Art, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Fellfarbe. Zudem gibt es die Möglichkeit, ein Foto des Hundes einzukleben. Der EU-Pass wird nur ausgestellt, wenn das Tier über eine Kennzeichnung verfügt. Dies kann eine Tätowierung oder der implantierte Mikrochip sein. So wird entweder der Tätowierungscode mit Datum und Stelle der Tätowierung eingetragen oder die Nummer des Mikrochips mit Datum und Stelle der Implantation. Wichtig ist, dass die Tätowierung als Kennzeichnung seit dem Jahr 2011 verboten ist.

Weiterhin enthält der EU-Pass Angaben zum Tierarzt, der den Pass ausstellt. Da der Ausweis den alten Impfpass ersetzt, werden auf den folgenden Seiten des EU-Heimtierausweises Impfungen wie die für Reisen notwendige Tollwutimpfung eingetragen. Zusätzlich können Angaben über Titrationsbestimmung für die Tollwutimpfung gemacht werden. Auch sonstige Impfungen und Wurmbehandlungen werden im EU-Pass dokumentiert. Meist werden Aufkleber mit Angabe des Wirkstoffs in den Ausweis eingeklebt. Der Tierarzt sichert die Daten der erfolgten Impfung zusätzlich in seiner Datenbank. Auf der letzten Seite ist Platz für weitere Angaben zum Hund, beispielsweise können hier wichtige Erkrankungen oder Allergien notiert werden.

Woher bekommt man einen EU-Pass für den Hund?

Ein EU-Heimtierausweis kann seit dem 29. Dezember 2014 bei jedem ermächtigten Tierarzt beantragt werden. Dabei ist es nicht bedeutend, ob es sich um einen wohnortnahen Tierarzt handelt. Wichtig hierbei ist, dass der Hund einen implantierten Mikrochip besitzt, dessen Nummer in den Heimtierausweis eingetragen wird. Ist der Hund hingegen tätowiert, so darf diese Tätowierung nur in den Ausweis übernommen werden, wenn die Tätowierung vor dem 03. Juli 2011 erfolgte. Der Grund hierfür ist, dass die Tätowierung als Kennzeichnung seit Juli 2011 verboten ist.

Wie viel kostet ein EU-Heimtierausweis?

Die Kosten für einen EU-Heimtierausweis berechnen sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Der Preis für den Ausweis liegt dabei bei 35 Euro. Dieser Preis gilt jedoch nur für das Ausstellen des Dokuments. Voraussetzung für die Ausstellung eines Ausweises ist ein implantierter Mikrochip zur eindeutigen Identifikation des Hundes. Die Gebühren für das Ablesen des Chips belaufen sich in unserer Praxis auf 9,63 Euro. Sollte ein Hund bei der Ausstellung noch nicht gechipt sein, kann dies ebenfalls in unserer Praxis oder bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Die Kosten für die Implantation des Mikrochips belaufen sich auf circa 42,50 Euro. Die Chipnummer wird anschließend vom Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen. Zusätzlich wird der Impfstatus des Hundes überprüft. Ist der Hund geimpft, werden die Daten aus dem alten Impfpass in den neuen Heimtierausweis übertragen. Andererseits erhält der Hund die wichtige Tollwutimpfung.

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Welche Impfungen benötigt der Hund?

Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Passes für Hunde ist eine gültige Tollwutimpfung. Laut Verordnung des europäischen Parlaments dürfen Hunde nur mit einer nachweisbaren Tollwutimpfung in EU-Länder eingeführt werden. Dies soll die Ausbreitung der Krankheit innerhalb Europas eindämmen. Diese Regeln gelten für erwachsene Hunde sowie für Welpen. Bei Welpen sollte berücksichtigt werden, dass sie erst ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden können. Der Impfstoff benötigt allerdings rund drei Wochen, um wirksam zu sein. Daher dürfen Welpen erst ab einem Alter von 16 Wochen mit gültigem EU-Pass verreisen.

Die Impfung erfolgt in der Regel nach Identifikation des Hundes. Dazu wird die Mikrochipnummer des Hundes mit einem Lesegerät ausgelesen. Somit kann eine eindeutige Zuordnung von Hund und EU-Pass erfolgen. Wird der EU-Pass neu ausgestellt, müssen alle Impfungen aus dem alten Impfpass in den neuen EU-Pass übertragen werden. Bei der Tollwutimpfung ist zu beachten, dass deren Grundimmunisierung 3 Jahre gültig ist. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen, damit ein Hund innerhalb der EU verreisen darf.

Bei Reisen in Nicht-EU-Länder wie z.B. die USA ist darauf zu achten, dass diese Frist auf 30 Tage erhöht sein kann. Liegt eine Reise längere Zeit zurück und es steht eine künftige Reise an, so muss an die Auffrischung der Tollwutimpfung gedacht werden. Die Impfung wird vom Tierarzt im EU-Pass dokumentiert. Hierbei werden neben dem Impfdatum auch die Gültigkeit und damit die Wirkungsdauer der Impfung eingetragen. So weiß der Hundehalter, wann die nächste Impfung notwendig ist. Wird ein Aufkleber der Impfstoffflasche in den EU-Pass eingeklebt, so muss dieser bei der Tollwutimpfung mithilfe einer transparenten selbstklebenden Folie gegen ein Ablösen geschützt sein.

Was passiert, wenn man ohne Heimtierausweis verreist?

Der EU-Heimtierausweis regelt europaweit und auch darüber hinaus die Einreisebestimmungen für Hunde. Da hier die Nachweise der Identifikation des Tieres sowie gültiger Impfungen zu finden sind, ist der Ausweis ein wichtiges Dokument, das bei Reisen mit dem Hund stets mitgeführt werden sollte. An den meisten europäischen Grenzen erfolgt keine Kontrolle der Ausweise mitreisender Tiere. Es kann jedoch vorkommen, dass Einreisende mit Hund kontrolliert werden. In diesem Fall ist ein Mitführen des Ausweises ratsam. Sollte ein Ausweis nicht vorgelegt werden können, droht im schlimmsten Fall das Verbot der Einreise des Hundes. Möglich ist, dass der Hund in Quarantäne muss, dem Halter abgenommen wird oder auf Kosten des Halters zurück nach Deutschland geschickt wird. Bei Flugreisen mit Hund muss bereits beim Check-In der EU-Pass des Hundes vorgelegt werden. Sollte ein EU-Heimtierausweis verloren gehen, so kann beim Tierarzt problemlos ein neuer Ausweis ausgestellt werden.

Gilt der Heimtierausweis auch außerhalb der EU?

Der EU-Heimtierausweis gilt für alle EU- Mitgliedsstaaten, also: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und Gibraltar. Auch Irland, Schweden und Malta akzeptieren den EU-Heimtierausweis sowie viele Nachbarländer der Europäischen Union wie Kroatien, Norwegen oder die Schweiz.

Bei Reisen nach Irland, Schweden oder Großbritannien muss mehrere Monate nach der erfolgten Tollwutimpfung eine Titrationsbestimmung erfolgen. Diese Antikörper-Titration dient zur Überprüfung, ob die Tollwutimpfung wirksam war. Ebenfalls ist der EU-Heimtierausweis in den USA und Kanada offiziell anerkannt. Für andere Länder sollten die jeweiligen Einreisebestimmungen für Haustiere erfragt werden. Oft ist es hilfreich, sich ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ausstellen zu lassen. Es kann außerdem sein, dass einige Länder die Pflicht einer Quarantäne vorschreiben, auch wenn das Tier über einen gültigen Impfstatus verfügt. Für die Wiedereinreise in die EU ist der EU-Heimtierausweis erforderlich.

Was ändert sich durch den Brexit bezüglich des EU-Passes für Hunde?

Auch nach dem Brexit ist es weiterhin möglich, mit dem Hund und einem gültigen EU-Pass nach Großbritannien einzureisen. Neben der nachweisbaren Tollwutimpfung müssen Hundebesitzer bei Einreise nach Großbritannien gemäß dem „Pets Travel Scheme“ (PETS) auch eine Behandlung gegen Bandwürmer nachweisen. Diese muss mindestens 24 Stunden und längstens 5 Tage (120 Stunden) vor der Einreise erfolgt sein. Diese Entwurmung muss mit Angabe von Wirkstoff, Datum und Uhrzeit im EU-Pass dokumentiert sein. Zu beachten ist, dass sich die Regelungen für Tierbesitzer aus Großbritannien ändern. Die EU Kommission hat Großbritannien den Status eines „gelisteten Drittlandes Teil 2“ zugesprochen. Das heißt, dass die Tollwutsituation in Großbritannien als problematischer gesehen wird als innerhalb der EU. Der EU-Heimtierausweis für Hunde aus Großbritannien verlor durch die Verordnungen daher seine Gültigkeit zum 01.01.2021. Somit treten für Tierbesitzer aus Großbritannien neue Regelungen in Kraft, um mit ihrem Hund in die Europäische Union einzureisen.

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20 Idee über “Was ist der EU-Heimtierausweis?

  1. Karl-winfried Antony sagt:

    wenn ich ein reinrasigen Welpe kaufe vom vom Züchter ohne Papiere wehr ist für den Ausweis zuständig.?? der Züchter oder der Käufer.

    • Lydia sagt:

      der Züchter, da dieser „normalerweise“ mit den Welpen zum Tierarzt fährt um alle erforderlichen Erstuntersuchungen, Impfungen und den Chip einsetzen lässt und dieser Tierarzt stellt dann zeitgleich die Ausweise aus.

    • Elfi Bauer-Croon sagt:

      Verantwortungsvolle Züchter reinrassiger Tiere züchten ausschließlich über den FCI; das bedeutet, die Hunde haben einen EU Ausweis und alle notwendigen Impfungen in den dafür vorgesehenen Lebenswochen und selbstverständlich einen Microchip. Alles andere ist unverantwortlich!

  2. Karl-winfried Antony sagt:

    wenn ich ein reinrasigen Welpen vom Züchter nach 8 Wochen kaufe ohne Papiere wer ist für die Impfung und den aus weis zuständig.??

  3. Birgit Flügel sagt:

    Kann ich durch den Haustier EU Ausweis erkennen,ob der Hund, der aus Rumänien kommt gesund ist.Also keine Herzwürmer, Leishmaniose ect.hat

  4. Alessandra Filippi sagt:

    Ich habe eine Frage zum Hundepass.
    Wenn der Hund in einem anderen Land (Italien) einen Mikrochip hat, kann ich trotzdem hier in Deutschland einen Reisepass beantragen?

  5. Bartie sagt:

    Wenn wir in England leben und unserer Hund von England einen Mikrochip hat koennen wir trotzdem in Deutschland einen Heimtierausweis beantragen?

  6. Kim sagt:

    Kann ich einen EU-Tierausweis bekommen wenn ich selbst keinen Wohnsitz in Europa habe aber die deutsche Staatsbürgerschaft?

    Wir reisen mit einem mexikanischen Tierschutzhund ein für 2 Monate auf Familienbesuch nach DE ein und fliegen dann wieder nach México inklusive Hund.

  7. Can sagt:

    habe eine malteser terrier u besitzen eine EU heimtierausweis, wir wohnen seit 2019 in der Turkei bevor haben wir eine antikoerper test in Giessen Labor gemacht u. jedes Jahr die Tollwut impfung bekommen. Jetzt wollen wir zurueck nach Deutschland, mussen wir den antikoerper test wiederholen ?

    Gruss Can

  8. fake uhren sagt:

    Sie werden für vier der meistverkauften Zeitmesser der IWC uhren Marke hergestellt,darunter den Portugieser Chronograph und Automatic 40 mm sowie den Portofino Chronograph und Automatik.

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